Ortsfeuerwehrausschuss
Mitglieder
- dem Ortsfeuerwehrkommandanten
- dem Ortsfeuerwehrkommandantenstellvertreter
- den Zugskommandanten
- den Gruppenkommandanten
- dem Kameradschaftsführer
- dem Schriftführer
- dem Kassier
- dem Gerätewart
- dem Hauptmaschinisten
- dem Funkbeauftragten
- dem Atemschutzbeauftragten
Sind weitere Sachbereiche (feuerwehrmedizinischer Dienst, Seelsorge, Feuerwehrjugend, Strahlenschutz/Gefahrgut, Wasserdienst, Öffentlichkeitsarbeit) in der Feuerwehr eingerichtet und Beauftragte bestellt, können diese vom Ortsfeuerwehrkommandanten in den Ortsfeuerwehrausschuss aufgenommen werden.
Aufgaben
- Unterstützung und Beratung des Ortsfeuerwehrkommandanten
- Mitwirkung bei der Bildung einer Feuerwehrjugendgruppe (§ 6 Abs. 3a K-FWG)
- Mitwirkung beim Ausschluss von Feuerwehrmitgliedern (§ 6 Abs. 3 lit. e K-FWG)
- Mitwirkung bei der Erstellung von Einsatz-, Übungs- und Alarmplänen
- Mitwirkung bei der Erstellung des jährlichen Voranschlages
- Mitwirkung bei der Erstellung von Anschaffungsplänen
- Vorschläge für die Verleihung von Auszeichnungen
- Vorbereitung und Abwicklung der jährlichen Jahreshauptversammlung